Immobilien nach Scheidung – Diese Optionen gibt es

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Das Haus auf die Kinder übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie mehr Informationen... Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Eigentum bei Eheende – Verfügbare Möglichkeiten

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Immobilienübertragung auf die Kinder



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann HIER die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Immobilienverkauf nach Scheidung



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Wohnungsmarktkrise: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Der Wohnungsbau durchlebt eine Krise und wird in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt steigern. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Nach Expertenmeinung hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Monaten weiter verschlechtert. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Nachrichtenblatt wären im Jahr 2023 allein 700.000 neue Wohngebäude erforderlich. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit fortlaufend sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai 2023. Die Zahlen belegen, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so widrig wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf stark gestiegene Baukosten, deutliche Zinsanstiege und viele Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem statistischen Bundesamt sanken die Wohnimmobilienpreise in Deutschland im letzten Jahr um durchschnittlich 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

 

Warum jetzt der richtige Moment ist



Dies könnte die Preisentwicklung schnell umkehren. Erste Signale dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Preise für Bestandsimmobilien seit vier Monaten in Folge steigen. Im April stieg der Europace-Preisindex gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei die Preise für Eigentumswohnungen um 1,25 Prozent am meisten gestiegen sind. Diese Richtung könnte sich verhärten.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise kaum gesunken sind, bieten sich Kaufwilligen derzeit bessere Verhandlungspositionen. Das Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des anhaltenden Anstiegs der Mieten erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Zeit, in der die Preise noch niedrig und mehr lesen... die Zinsen konstant, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienerwerb. Mögliche Käufer sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein lokaler Makler mit Erfahrung kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine persönliche Finanzierungsoption für Sie findet.

Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

5 wesentliche Aspekte für Erben beim Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotional berührende und zugleich fordernde Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das romantische Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauerbewältigung auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige entscheidende Aspekte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es entscheidend, den Nachlass genau zu bestimmen. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Es ist wichtig, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu benachrichtigen.

 

 

1. Bestimmen Sie den Nachlass zuerst


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Begünstigten des Nachlasses sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo dieses aufbewahrt wird. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Nachfrage beim Nachlassgericht ratsam. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht vorgelegt werden.

 

 

2. Erkunden Sie, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die größten Anteile.

 

 

3. Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Überlegungen zu berücksichtigen. Innerhalb von sechs Wochen Immobilienvermittler Hameln nach Bekanntgabe müssen Sie eine Wahl treffen. Es ist wichtig, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen können. Zudem sollten Sie sich über die anfallende Erbschaftssteuer und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen bestimmte Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Überlegungen für Immobilienerben vor der Entscheidung

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Schritte bei der Annahme des Immobilienerbes

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15